- Sind Ihre Daten und die Ihrer Kunden sicher?
- Ist Ihr Unternehmen geschützt vor Abmahnungen?
- Erfüllen Sie alle Anforderungen des überarbeiteten Datenschutzgesetzes?
Externe Datenschutzbeauftragte
Sind Sie gesetztlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen? Sie könnten diesen Posten intern vergeben. Damit binden Sie jedoch Resourcen, die Sie dafür gar nicht vorgesehen haben.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat viele Vorteile. Das fängt mit einer besseren Kostenkontrolle an. Zudem kann Sie ein Experte, der sich jeden Tag mit dem Thema beschäftigt und sein Wissen stets aktuell hält, viel umfassender beraten. Auch die ‚Außensicht‘ auf Ihr Unternehmen kann Ihnen erheblichen Mehrwert bieten.
Eine gesetzliche Verpflichtung der Benennung besteht nicht? Benennen Sie freiwillig einen Datenschutzbeauftragten. Verschaffen Sie sich einen Qualitätsvorsprung!
Für viele Kunden und Lieferanten ist die Zusammenarbeit mit Firmen wichtig, die Compliance-Vorgaben erfüllen, Datenschutz leben und denen Informations-Sicherheit wichtig ist.
Beratung
Sie haben die Möglichkeit, auch ohne die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten, im Thema DSGVO fit zu werden. Kaufen Sie sich unsere Beratungsleistung ein, wann und wie oft Sie sie brauchen.
Besteht eine Frage zur Strukturierung Ihres Datenschutz-Managementsystems? Möchten Sie einen AV-Vertrag prüfen lassen? Oder benötigen Sie einen AV-Vertrag, wissen aber nicht, wo anfangen?
Datenschutzauditor
Sie haben bereits einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten, möchten aber eine unabhängige Prüfung durchführen lassen? Datenschutz ist ein Prozess, der immer wieder kontrolliert werden sollte.
Greifen die etablierten Schutzmaßnahmen? Sind neue Komponenten hinzugekommen? Was könnte noch optimiert werden? Dafür gibt es den PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act).
Datenschutzfolgeabschätzung
Neue Prozesse, eine neue Software, Einführung der digitalen Personalakte… es gibt viele Situationen, in denen eine Datenschutzfolgeabschätzung notwendig wird. Gerne unterstützen wir Sie auch hierbei.
Mitarbeiter-Schulungen
Es ist nicht jedermanns Sache, sich vor viele Menschen zu stellen und dann noch über ein Thema zu sprechen, das meist nicht zu den beliebtesten gehört. Gerne übernehmen wir diesen Part.
Bereich DSGVO und der ISB
Zusammenarbeit des Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten
- Verbindung der Managementsysteme (ISMS + DSMS = IMS)
- Nachhaltige, ganzheitliche Risikominimierung
- Absicherung der Unternehmenswerte
- Überprüfbarkeit durch revisionssichere Dokumentation und Aktivitäten
- Regelkonformität gegenüber Geschäftspartnern, Kunden, Interessenten, etc.
Ich bin Dagmar Jung, Ihre Datenschutz-Expertin
Rufen Sie mich an unter
+49 (0) 176 63609778 oder schreiben mir an djung[at]verodata.de.